Weiterführende Links und Informationen
Rechtliche Informationen
Fotografie für Sternenkinder
Einige Eltern haben zwar Fotos von ihren kleinen Sternchen zuhause, die sie aber eventuell niemandem zeigen möchten. Andere wiederum haben kein einziges Erinnerungsfoto.
Es gibt Fotografen, die ehrenamtlich würdevolle Bilder von eurem Sternenkind machen.
Die Seite dein-sternenkind.eu stellt den Kontakt für euch her. Wir kontaktieren sie für euch. Habt den Mut und meldet euch bei uns über das Notfallkontaktfomular, um diesen unwiederbringlichen Moment in Würde festzuhalten.
“Jedes Leben besteht aus einer Kette von Reisen. Die Länge der Kette können wir allerdings nicht selbst bestimmen. Manche Kette hält wenige Wochen, eine andere ganze Monate und die nächste vielleicht viele Jahrzehnte. Dennoch kann auch eine kurze Kette viele Reisen bündeln. Wir möchten, dass Ihr Kind nicht nur im Gedächtnis bleibt, sondern auch in greifbaren Objekten auftaucht.” Kai Gebel – Initiator DEIN-STERNENKIND.EU
Bestattung von Sternenkindern
Friedwald Saarbrücken
Der Friedwald Saarbrücken bietet Sternenkindern einen besonderen Platz für die ewige Ruhe. weitere Infos: www.friedwald.de/waldbestattung-saarbruecken
Friedhof Schwalbach
Auch in Schwalbach gibt es die Möglichkeit einer individuellen Beisetzung eines früh verstorbenen Kindes. Ansprechpartner in der Pfarrei Hl. Kreuz Schwalbach sind erreichbar unter Tel. (06834) 9569670.
Friedhof Illingen
Grabfeld für Sternenkinder, Info bei Frau Inge Fuhr unter der Telefonnummer 06825-3688
Bestattungsrecht Saarland
Gesetz Nr. 2019 über das Friedhofs-, Bestattungs- und Leichenwesen (Bestattungsgesetz – BestattG) Vom 22. Januar 2021
§ 12 Allgemeine Bestimmungen
(1) Die Würde des Menschen besteht über den Tod hinaus. Wer mit Leichen oder Leichenteilen umgeht, hat dabei die gebotene Ehrfurcht vor dem verstorbenen Menschen zu wahren.
(2) Menschliche Leiche im Sinne des Gesetzes ist
- der Körper eines Menschen, der die Zeichen des sicheren Todes aufweist und bei dem der körperliche Zusammenhang noch nicht durch den Verwesungsprozess völlig aufgehoben ist, sowie<
- ein Körperteil, ohne den ein Lebender nicht weiterleben könnte.
(3) Als menschliche Leiche gilt ferner
- ein Kind im Sinne des § 31 Absatz 1 der Personenstandsverordnung vom 22. November 2008 (BGBl. I S. 2263), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2639).
bei dem nach vollständigem Verlassen des Mutterleibes, unabhängig vom Durchtrennen der Nabelschnur oder von der Ausstoßung der Plazenta
a) entweder das Herz geschlagen oder
b) die Nabelschnur pulsiert oder
c) die natürliche Lungenatmung eingesetzt hat
und das danach verstorben ist (Lebendgeburt) oder - ein Kind im Sinne des § 31 Absatz 2 Satz 1 der Personenstandsverordnung, bei dem keines der unter Nummer 1 genannten Lebenszeichen festzustellen war, wenn aber
a) das Gewicht des Kindes mindestens 500 Gramm beträgt oder
b) das Gewicht des Kindes unter 500 Gramm beträgt, aber die 24. Schwangerschaftswoche erreicht wurde (Totgeburt).
(4) Eine Leibesfrucht mit einem Gewicht unter 500 Gramm, bei welcher nach vollständigem Verlassen des Mutterleibes vor Erreichen der 24. Schwangerschaftswoche keines der unter Absatz 3 Nummer 1 genannten Lebenszeichen festzustellen war (Fehlgeburt), sowie eine aus einem Schwangerschaftsabbruch stammende Leibesfrucht (Ungeborenes) gelten nicht als menschliche Leiche im Sinne des Absatzes 3. Die Achtung vor der Würde menschlichen Lebens gebietet gleichsam einen ehrfurchtsvollen Umgang mit der verstorbenen Leibesfrucht. Hinsichtlich der Bestattungspflicht wird auf § 22 Absätze 2 und 3 verwiesen.
§ 22 Bestattungspflicht
(1) Jede Leiche muss bestattet werden.
(2)
- Eine vor Erreichung der 24. Schwangerschaftswoche tot geborene oder während der Geburt verstorbene Leibesfrucht mit einem Gewicht unter 500 Gramm (Fehlgeburt) ist bei Verlangen mindestens eines Elternteils auf Kosten der Eltern zu bestatten bzw. beizusetzen.
- Ist die Geburt in einer Einrichtung erfolgt, hat der Träger der Einrichtung sicherzustellen, dass mindestens ein Elternteil auf die Bestattungsmöglichkeit hingewiesen wird.
- Liegt kein Bestattungswunsch eines Elternteils vor, so ist die verstorbene Leibesfrucht, soweit und solange sie nicht als Beweismittel von Bedeutung ist, von der Einrichtung, in der die Geburt erfolgt ist, hygienisch einwandfrei und dem sittlichen Empfinden entsprechend einzuäschern, aufzubewahren und einer Beisetzung zuzuführen.
- Die Kosten hierfür trägt der Träger der Einrichtung.
(3) Für aus Schwangerschaftsabbrüchen stammende Leibesfrüchte (Ungeborene) gilt Absatz 2 entsprechend.
(4)
- Fehlgeburten und Ungeborene, welche nicht bestattet werden, dürfen ausschließlich wissenschaftlichen Zwecken dienen.
- Die Verwendung zu wissenschaftlichen Zwecken ist nur mit der vorherigen Zustimmung mindestens eines Elternteils zulässig.
- Sobald die verstorbenen Leibesfrüchte nicht mehr wissenschaftlichen Zwecken dienen, hat der Träger der wissenschaftlichen Einrichtung auf dessen Kosten dafür zu sorgen, dass diese einer Bestattung bzw. Beisetzung zugeführt werden.
(5)
- Abgetrennte Körperteile nach § 12 Absatz 2 Nummer 2 sind hygienisch einwandfrei und dem sittlichen Empfinden entsprechend einzuäschern und zu bestatten, soweit und solange sie nicht wissenschaftlichen Zwecken dienen.
- Abgetrennte Körperteile sind hygienisch einwandfrei und dem sittlichen Empfinden entsprechend zu beseitigen, soweit und solange sie nicht wissenschaftlichen Zwecken zu dienen bestimmt sind.
§ 26 Bestattungspflichtige
(1) Für die Bestattung haben die volljährigen Angehörigen in folgender Reihenfolge zu sorgen: 1. die Ehefrau/der Ehemann, 2. die Partnerin/der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, 3. die Kinder, 4. die Eltern, 5. die Partnerin / der Partner einer auf Dauer angelegten nichtehelichen Lebensgemeinschaft nach §7 Absatz 3 Nummer 3 in Verbindung mit Absatz 3a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBI. S. 2954, zuletzt geändert durch Artikel 2a des Gesetzes vom 24. September 2008 (BGBI. I S. 1856, 2874), in der jeweils gültigen Fassung, 6. die Geschwister, 7. die Großeltern, 8. die Enkelkinder.
(2)
- Sind Bestattungspflichtige im Sinne des Absatzes 1 nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln oder kommen sie ihrer Pflicht nicht nach und veranlasst kein anderer die Bestattung, hat die für den Sterbeort zuständige Ortspolizeibehörde diese anzuordnen oder auf Kosten der/des Bestattungspflichtigen selbst zu veranlassen.
- Ist in den Fällen des Satzes 1 der Sterbeort nicht gleichzeitig der Wohnort, so ordnet die für den Sterbeort zuständige Ortspolizeibehörde in Absprache mit der Wohnortgemeinde die Bestattung an.
- Sind in den Fällen des Satzes 2 keine Bestattungspflichtigen im Sinne des Absatzes 1 vorhanden, so trägt die Ortspolizeibehörde der Wohnortgemeinde die Bestattungskosten.
(3) Eine auf Gesetz oder Rechtsgeschäft beruhende Verpflichtung, die Kosten zu tragen, bleibt unberührt.
§ 27 Bestattungsart
(1) Die Bestattung kann als Erd- oder Feuerbestattung oder als oberirdische Bestattung in Grabkammern vorgenommen werden.
(2) Art und Ort der Bestattung richten sich, soweit möglich, nach dem Willen der/des Verstorbenen, wenn sie/er das 14. Lebensjahr vollendet hatte und nicht geschäftsunfähig war.
(3) Ist eine derartige Willensbekundung nicht bekannt, entscheiden die Hinterbliebenen in der Reihenfolge des § 26 Abs. 1.
(4)
- Wenn die Ortspolizeibehörde des Sterbeortes oder des Wohnortes die Bestattung veranlasst, hat sie für eine würdige, angemessene und ortsübliche Bestattung Sorge zu tragen.
- Eine Willenserklärung nach Absatz 2 soll berücksichtigt werden.
- Gleiches gilt für eine Bestattung, deren Kosten nach § 74 SGB XII von dem jeweils zuständigen Sozialhilfeträger zu übernehmen ist.
- Handelt es sich um die Leiche einer/eines Unbekannten, so ist nur eine Erdbestattung zulässig. 5§ 30 Absatz 2 findet Anwendung.
Sternenkinderhimmel
Warum? – Diese Frage stellen wir uns immer wieder…
Wir, Barbara und Mario Martin sind leider nur im Herzen zu fünft, denn wir sind von außen betrachtet “nur” zu zweit. Wir verloren im November 2007 unseren ersten Sohn Joseph-Lennard und im Herbst 2008 auch noch unsere Zwillinge Penelope-Wolke und Tamino-Federico jeweils im 7. Monat. Der Sternenkinderhimmel hilft, die Kinder außerhalb unseres Herzens sichtbar zu machen.
Für uns, unsere Familien und Freunde war das letzte Jahr so unendlich schwer und keiner von uns kann es fassen, dass nun keine 3 Kinder, keine 3 Patenkinder und keine 3 Enkelkinder bei uns sind.
Wir haben uns so auf sie gefreut, DARUM sollen sie nie vergessen werden und DARUM gibt es diese Seite.
Teilen Sie unser Schicksal?
Der Sternenkinderhimmel steht für jeden offen, der ein ähnliches Schicksal erleiden musste. Hier können Sie Ihren Sternenkinder einen Platz geben und Sie auch außerhalb Ihres Herzens einen Platz geben.
Trauerreden Saar
Es kommt einmal der Tag, an dem der Lebensweg zu Ende geht…
Dann braucht man einen Menschen, der es versteht, dem Abschied eine ganz persönliche und würdige Form im angemessenen Rahmen zu geben.
Die Trauerfeier soll reflektieren, erinnern, trösten…
Der Abschied soll würdevoll, persönlich und warmherzig sein. Der Trost, den eine schöne Trauerfeier den Hinterbliebenen gibt, ist sehr wertvoll. Darum wird jede Trauerfeier von mir individuell gestaltet. So wird es möglich, das Leben des Versorbenen in seiner ganzen Vielfalt zu würdigen und seine Persönlichkeit zu reflektieren.
Möglichkeiten nach Fehlgeburt
Nach der Diagnosestellung Fehlgeburt gibt es keinen Grund zur Eile. Dein Zustand und dein Wunsch ist für das weitere Vorgehen ausschlaggebend.
Die drei prinzipiellen Möglichkeiten sind Abwarten, medikamen-töse Einleitung oder Ausschabung (Kürettage).
Reportage über Sternenkinder
“Sternenkinder – wie verkrafte ich den Tod meines Babys?”
Eine Reportage von Hannah aus dem Netzwerk “FUNK” von ARD und ZDF.
Diagnostik
Verein psychosoziale Aspekte der Humangenetik e.V.
https://vpah.de/wp-content/uploads/2019/02/brosch.pdf
Adressen
Selbsthilfegruppen Saarland
Elterninitiative Sterneneltern Saarland
www.sternenelternsaarland.de
Trauerbegleitung Pusteblume e.V.
Email: pusteblume-trauerbegleitung@gmx.de
Selbsthilfegruppe Sternenkinder Homburg
Email: info@sternenkinder-homburg.de
www.sternenkinder-homburg.de
Hebammen
Saarländischer Hebammenverband e.V.
www.hebammenverband-saar.de
Diagnostik
Elterninitiative Verein Saar21 Downsyndrom Saarland e.V.
www.downsyndrom-saarland.de
Schwangerenkonfliktberatung
ProFamilia Neunkirchen und Saarbrücken
Heinestraße 2-4
66121 Saarbrücken
Tel.: 0681-96817676
Email: saarbruecken@profamilia.de
www.profamilia.de
Donum Vitae
Bahnhofstraße 70
66111 Saarbrücken
Tel.: 0681-9386734
Email: saarbruecken@donumvitae.org
www.donum-vitae-saarland.de
Evangelische Beratungsstelle für Schwangerschaftskonflikte, Familienplanung und Sexualpädagogik
Johannisstraße 6
66111 Saarbrücken
Tel.: 0681-65743
Email: hdb-sb@dw-saar.de
www.dwsaar.de
Katholische Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen
Richard-Wagner-Str. 23
66111 Saarbrücken
Tel.: 0681-31122 oder 0681-36386
Email: info@schwangerschaftsberatung-skf-sb.de
www.skf-saarbuecken.de
Gesundheitsamt – Schwangerschaftskonfliktberatung (Sekretariat)
Stengelstraße 10-12
66117 Saarbrücken
Tel.: 0681/506-5362
Email: stefanie.darm@rvsbr.de
www.regionalverband-saarbuecken.de/beratungsangebote/schwangerschaftskonfliktberatung
Weitere hilfreiche Internetadressen:
http://www.familienratgeber.de
http://www.teilhabeberatung.de
http://www.einfach-teilhaben.de
http://www.kindergesundheit-info.de/themen/entwicklung/behinderung
http://www.land-der-sternenkinder.de
http://www.sternenkinderhimmel.com
http://www.maximilianprojekt.de
http://www.schmetterlingskinder.de
http://www.sternenkinder-eltern.de
http://www.familienplanung.de/schwangerschaft/fehlgeburt-totgeburt/
Spezialisierte Pränatalmediziner finden Sie beim Berufsverband niedergelassener Pränatalmediziner e.V. (http://www.bvnp.de).
Detaillierte Informationen zur vorgeburtlichen Diagnostik, Selbsthilfeorganisationen, Kontaktadressen erhalten Sie bei den Genetischen Beratungsstellen oder Arztpraxen mit humangenetischem Schwerpunkt.
Die Adressen der einzelnen Beratungsstellen (Deutschland, Österreich, Schweiz) finden Sie im Internet auf den Webseiten der Deutschen Gesellschaft für Humangenetik e. V. (http://www.gfhev.de) und des Berufsverbandes Deutscher Humangenetiker (http://www.bvdh.de). Dort finden Sie unter „Genetische Beratungsstellen“ ein vollständiges Verzeichnis und können auch nach einer Stelle oder Praxis in Ihrer Nähe suchen. Eine telefonische Auskunft erhalten Sie bei der Geschäftsstelle der Zeitschrift „medizinischegenetik“ (http://www.medgenetik.de, Tel. 089 55027855).
Überregionale Adressen
Förderung
Frühförderstelle
Frühförderstellen für entwicklungsverzögerte, (möglicherweise) behinderte oder chronisch kranke Kinder finden Sie im Internet unter www.frühförderstellen.de
Selbsthilfegruppen
Glücklose Schwangerschaft e. V.
Kontaktkreis für Eltern, die ein Kind vor, während oder nach der Geburt verloren haben Hauptgeschäftsstelle:
Haegweg 5, 29303 Offen
Tel./Fax: 05051 5093268
Email: HGST@initiative-regenbogen.de
www.initiative-regenbogen.de
Bundesverband Verwaiste Eltern und trauernde Geschwister in Deutschland e. V.
Roßplatz 8a, 04103 Leipzig
Tel.: 0341 9468884
Email: kontakt@veid.de
www.veid.de
Informationsstellen Behinderungen
CARA Beratungsstelle zu Schwangerschaft und vorgeburtliche Diagnostik e.V.
Beratung zur vorgeburtlichen Diagnostik [Amniozentese, Ultraschall etc.], um Frauen und ihren Partnern eine reflektierte Entscheidung zu ermöglichen; Begleitung bei dem Weg, für den Sie sich entscheiden; Vermittlung von Kontakten, Öffentlichkeitsarbeit
Domsheide 2, 28195 Bremen
Tel.: 0421-591154
Email: cara-ev@t-online.de
www.cara-beratungstelle.de
Via Nova – Vorgeburtliche Diagnose, kindliche Fehlbildung
Für Frauen, die mit einer Fehlbildung ihres Kindes konfrontiert wurden.
c/o Beratungsstelle für natürliche Geburt
Häberlstr. 17, 80337 München
Tel.: 089-5506780
www.haeberlstrasse-17.de
Kindernetzwerk e. V.
Adressen zu vielen seltenen und häufigen Krankheitsbildern und Behinderungen
Hanauer Str. 8, 63739 Aschaffenburg
Tel.: 06021 12030
Email: info@kindernetzwerk.de
www.kindernetzwerk.de
Allianz Chronischer Seltener Erkrankungen e.V. (ACHSE)
c/o DRK-Kliniken Berlin-Mitte Drontheimer Str. 39, 13359 Berlin
Tel.: 030 33007080
Fax: 0180 5898904
Email: info@achse-online.de
www.achse-online.de
Deutsches Down-syndrom Infocenter
Hammerhöhe 3, 91207 Lauf a. d. Pegnitz
Tel.: 09123 982121 oder 989890
Fax: 09123 982122
Email: info@ds-infocenter.de oder ds.infocenter@t-online.de
www.ds-infocenter.de
Arbeitskreis Down-Syndrom
Selbsthilfe von Menschen mit Down-Syndrom, von ihren Eltern und Geschwistern in Deutschland
Gadderbaumer Str. 28, 33602 Bielefeld
Tel.: 0521 442998
Fax: 0521 942904
Email: ak@down-syndrom.org
www.down-syndrom.org
Down-Syndrom Netzwerk Deutschland e. V.
Fröbelstraße 125, 50767 Köln
Tel.: 0221 16831988
Fax: 0221 29428717
Email: hjs@down-syndrom-netzwerk.de
www.down-syndrom-netzwerk.de
Arbeitsgemeinschaft Spina bifida und Hydrocephalus e.V.
Grafenhof 5, 44137 Dortmund
Tel.: 0231 8610500
Fax: 0231 86105050
Email: asbh@asbh.de
www.asbh.de
Bundesverband Bunter Kreis e.V.
Stenglinstr. 2, 86156 Augsburg
Tel.: 0821 4004841
Fax: 0821 4400174840
Email: info@bv.bunter-kreis.dewww.bunter-kreis-deutschland.de
Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V.
Brehmstr. 5-7, 40239 Düsseldorf
Tel.: 0211 640040 Fax: 0211 6400420
Email: info@bvkm.de
www.bvkm.de
BFVEK e.V.-Bundesverband zur Begleitung von Familien vorgeburtlicher erkrankter Kinder e.V.
Riederbergstraße 83
65195 Wiesbaden
Telefon: 0611 – 95 00 72 00
Email: vorstand@bfvek.de
www.bfvek.de
Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.
Raiffeisenstr. 18, 35043 Marburg
Tel.: 06421 4910
Fax: 06421 491167
Email: bundesvereinigung@lebenshilfe.de
www.lebenshilfe.de
Turner-Syndrom-Vereinigung Deutschland e. V.
Geschäftsstelle Herr Wolfgang Schmidt
Am Bornstück 1, 65599 Dornburg
Email: geschaeftsstelle@turner-syndrom.de
www.turner-syndrom.de
Deutsche Klinefelter-Syndrom Vereinigung e. V.
Lars Glöckner (Erster Vorsitzender)
Seminarstr. 3, 09366 Stollberg/Erzgebirge
Tel.: 037296 934369
Fax: 037296 2225
Email: vorstand@dksv.dewww.klinefelter.de
Leona e. V.
Verein für Eltern chromosomal geschädigter Kinder
Geschäftsstelle Daniela Thöne
Kornblumenweg 39, 59439 Holzwickede
Tel.: 02301 1846685
Fax: 02301 1846686
Email: geschaeftsstelle@leona-ev.de
www.leona-ev.de
Bundesverband herzkranke Kinder e. V.
Vaalser Str. 108, 52074 Aachen
Tel.: 0241 912332
Fax: 0241 912333
Email: info@bvhk.de
www.bvhk.de
Bundesverband behinderter Pflegekinder e. V.
Kirchstrasse 29, 26871 Papenburg
Tel.: 04961 665241
Fax: 04961 666621
Email: info@bbpflegekinder.de
www.bbpflegekinder.de
www.mittendrin-magazin.de
Statistik über Totgeburten im Saarland
Die Medizin hat sich in den vergangenen Jahrzehnten immens verbessert. Doch gegen die Laune der Natur kommt diese auch nicht an. Es gibt die unterschiedlichsten Ursachen für Fehl- oder Totgeburten. Gegen die meisten ist noch kein Kraut gewachsen. Um deutlich zu machen, wie viele Totgeburten es doch tatsächlich gibt, und aufzuzeigen, dass man nicht alleine damit ist, hier die Zahlen von 2010-2015 im Saarland:
2010: 20
2011: 21
2012: 21
2013: 23
2014: 19
2015: 34
2016: 33
2017: 39
2018: 29
2019: 36
2020: 24
Statistik über Fehlgeburten
Über die Fehlgeburten lässt sich keine Statistik führen, da diese sehr früh meist unbemerkt bleiben.
Eine Abschätzung über die Häufigkeit und das Risiko von Fehlgeburten ist beispielsweise auf der Seite http://www.kinderwunsch-uni-bonn.de/Haeufigkeit-von-Fehlgeb… einzusehen.
Eintragung ins Stammbuch
Viele Sterneneltern wissen es noch nicht: Ihr könnt Euer Sternenkind ins Stammbuch eintragen lassen! Seit 2013 haben Sterneneltern den gesetzlichen Anspruch darauf, die Geburt eines Sternenkindes amtlich dokumentieren zu lassen und Eurem Kind offiziell eine Existenz zu geben.
Dabei ist es nicht relevant, in welcher Schwangerschaftswoche Euer Sternenkind geboren wurde oder wie schwer es war. Auch Sternenkinder unter 500 Gramm könnt Ihr auf diesem Wege offiziell zu einem Teil Euer Familie machen.
Die Bescheiningung wird vom Standesamt ausgestellt. Zuständig ist das Standesamt am Ort der Geburt, nicht am Wohnort der Eltern.
Ihr müsst für die Erstellung der Bescheinigung auch keine umfangreichen Unterlagen mitbringen. Mutterpass (aus dem der Tod des Sternenkindes hervorgeht) oder ein Schreiben des behandelnden Arztes oder Krankenhauses genügen.
Die Gebühren für die Ausstellung der Bescheinigung werden auf offizieller Seite mit 10 Euro angegeben. Unsere Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass die Standesämter die Bescheinigung meist kostenlos ausstellen.
Die wichtigsten Fakten:
- In der Bescheinigung werden der Name und Geschlecht des Kindes, Geburstag, Geburtsort sowie Vater und Mutter angeben
- Das Dokument kann (ohne Termin) beim Standesamt beantragt werden, das am Geburtsort des Sternenkindes zuständig ist (nicht Wohnort der Eltern!)
- Die Bescheinigung ist NICHT abhängig von der Dauer der Schwangerschaft oder einem Mindesgewicht des Kindes
- Unterlagen, die vorgelegt werden müssen: Mutterpass (wenn die Fehl-/Totgeburt darin vermerkt ist) oder Bescheinigung des Arztes oder des Krankenhauses
- Ihr könnt auch Sternenkinder eintragen lassen, deren “Geburt” schon Jahre zurückliegt. Es gibt keine zeitliche Grenze. Ihr könnt Euch also auch Zeit lassen mit dem Weg zum Standesamt, bis Ihr Euch stark genug fühlt.
Link mit weiteren infos:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/sternenkinder/75368
Gesetzliche Definitionen kurzgefasst
Gesetzliche Definitionen nach der Personenstandsverordnung (§31 PstV)
Lebendgeburt:
Lebend geboren ist ein Kind bei dem die Nabelschnur pulsiert oder die Atmung eingesetzt oder das Herz geschlagen hat.
Totgeburt:
Als tot geboren zählt ein Kind, wenn keines der Lebenszeichen einer Lebendgeburt vorhanden war und das Gewicht mindestens 500g beträgt.
Fehlgeburt:
Fehlgeboren ist ein Kind, wenn keines der Lebenszeichen einer Lebendgeburt vorhanden war und das Gewicht weniger als 500g beträgt.
Eine Fehlgeburt wird nicht im Personenstandsregister beurkundet. Die Eltern können jedoch auf Wunsch eine Bescheinigung über das fehlgeborene Kind beim zuständigen Standesamt erhalten. Hierfür ist eine entsprechende Bescheinigung über die Fehlgeburt vom Krankenhaus notwendig.
Fehlgeburt
Totgeburt
Plötzlicher Kindstod
Hebammenhilfe
Was viele nicht wissen: Jede Schwangere hat Anspruch auf Hebammenhilfe während der gesamten Schwangerschaft, während der Geburt und auch danach. Dies gilt auch für Fehl- oder Totgeburten. Außerdem kann die Frau an der Rückbildungsgymnastik teilnehmen. Im Falle einer Totgeburt ist gegen ärztliches Attest auch Einzelrückbildung möglich, um der Sternenmama die Rückbildung in der Gruppe zu ersparen.
Behandlungsfehler
Manchmal haben Eltern den Verdacht, dass es während der ärztlichen Betreuung in der Schwangerschaft oder bei oder nach der Geburt zu Behandlungsfehlern gekommen ist, dieser Fehler unter Umständen zum Tod des Kindes geführt haben könnte. Denkbare Konstellationen und Fallgruppen gibt es unzählige.
Welche Möglichkeiten haben Sterneneltern in einem solchen Fall?
Am Anfang jeder (rechtlichen) Aufarbeitung einer medizinischen Behandlung steht die Beweissicherung.
Hierzu gehört zum einen das Fertigen eines Gedächtnisprotokolls, und zum anderen die Einsicht in die Patientenakte. Hierauf hat der Patient einen gesetzlichen Anspruch.
Liegen dann alle Behandlungsunterlagen vor müssen diese ausgewertet werden, wobei den meisten Eltern jedoch die medizinischen Sachkenntnisse fehlen, um eine korrekte Beurteilung vorzunehmen.
Hier besteht die Möglichkeit, ein für die Eltern kostenloses Verfahren bei der Gutachter- und Schlichtungskommission bei der Ärztekammer durchführen zu lassen oder aber ein Gutachten über den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) einzuholen.
In beiden Fällen wird gutachterlich überprüft, ob es zu einem Behandlungsfehler gekommen ist. Auch haben die Eltern die Möglichkeit, das Geschehene aufzuarbeiten und zu verstehen – für viele ein wichtiger Teil der Trauerarbeit.
Je nach Ergebnis der Begutachtung können dann weitere Schritte gegangen werden. Spätestens dann sollten betroffene Eltern prüfen, ob sie juristischen Beistand nehmen, um den Haftpflichtversicherern auf Augenhöhe zu begegnen und taktische Fehler zu vermeiden.
Geltend machen können Eltern hier Schmerzensgeldansprüche – eigene aber auch die (ererbten) ihres verstorbenen Kindes. Daneben kommen auch Ersatz der Beerdigungskosten und sonstiger, mit dem Tod in Verbindung stehender Aufwendungen in Betracht. Im Hinblick auf eigene Ansprüche der Eltern kommt auch das Absichern von zukünftigen Folgeschäden des Behandlungsfehlers infrage.
Wichtiger Hinweis zum Schluss:
Ansprüche wegen Behandlungsfehlern verjähren nach 3 Jahren, wobei diese Frist am Ende des Jahres beginnt zu laufen, an dem ihr von dem möglichen Behandlungsfehler erfahren habt oder grob fahrlässig nicht erfahren habt (das offensichtliche, was jeder hätte sehen müssen, nicht gesehen habt).
Wenn ihr Fragen hierzu habt, dann meldet euch. Erzählt uns Eure Geschichte.
Literaturhinweise
Sachbücher und Erfahrungsberichte zu den Themen Fehlgeburt, Totgeburt, Leben mit einem behinderten Kind, Down-Syndrom, Trauer, Trauerbewältigung.
- Ahrens, Melanie (2012). Glück, ich sehe dich anders: Mit behinderten Kindern leben. Bastei Lübbe.
- Bargenda, Hildegard/Lammer, Kerstin/Terjung, Jens (2013). Kostbare Zeit – Was Eltern erleben, wenn ihr Kind stirbt. V&R Unipress.
- Beutel, Manfred. (2002). Der frühe Verlust eines Kindes: Bewältigung und Hilfe bei Fehl-, Totgeburt und plötzlichem Kindstod. Göttingen/Bern: Hogrefe.
- Bode, Sabine/Roth, Fritz. (2002). Wenn die Wiege leer bleibt: Hilfe für trauernde Eltern. Bergisch Gladbach: Ehrenwirth.
- Bohg, Constanze (2012). Viereinhalb Wochen: Die Geschichte von unserem kleinen Julius. Pattloch Verlag.
- Bürger, Susanne (2020). Wenn das Leben intensiv beginnt. Ein Elternbegleitbuch für die Zeit in der Kinderklinik. Books on demand.
- BZGA Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung – Besondere Umstände. Informationen nach einem auffälligen pränataldiagnostischen Befund. Zur Beratung nach § 1a SchKG. Broschüre, BZGA (August 2018), kostenfrei (https://www.bzga.de/infomaterialien/familienplanung/praenataldiagnostik1/informationsmaterial-fuer-schwangere-nach-einem-auffaelligen-befund-in-derpraenataldiagnostik/)
- Canacakis, Jorgos (2014). Ich begleite dich durch deine Trauer. Kreuz-Verlag.
- Carda-Döhring, Claudia et al. (2014). Berührt – Alltagsgeschichten von Familien mit behinderten Kindern. Brandes & Apsel Verlag.
- Faith, Heidi (2012). The invisible Pregnancy: Give Birth to Healing. CreateSpace Independent Publishing Platform.
- Fezer Schadt, Kathrin/Erhardt-Seidl, Carolin (2018). Weitertragen – Wege nach pränataler Diagnostik. Begleitbuch für Eltern, Angehörige und Fachpersonal. Edition Riedenburg.
- Fritsch, Julie/Sherokee, Ilse (1995). Unendlich ist der Schmerz. Eltern trauern um ihr Kind. Kösel-Verlag.
- Fleck-Bohaumilitzky, Christine/Fleck, Christian (2006). Du hast kaum gelebt: Trauerbegleitung für Eltern, die ihre Kinder vor oder kurz nach der Geburt verloren haben. Kreuz-Verlag.
- Funk, Miriam (2017). Tabuthema Fehlgeburt. Ein Ratgeber (Erste Hilfen). Mabuse-Verlag.
- Garten, Lars/Hude, Kerstin von der (2019). Palliativversorgung und Trauerbegleitung in der Neonatologie. Berlin/Heidelberg: Springer.
- Grimm, Maureen/Sommer, Anja (2011). Still geboren: Wie mit dem frühen Kindstod umgehen? Ein Begleitbuch für Eltern, Freunde und Hebammen von totgeborenen Kindern. Panama Verlag.
- Günther-Greene, Renate (2015). Tabu Abtreibung: Was Frauen fühlen und warum die schweigen. Ellert & Richter Verlag.
- Hahn-Lepper, Monika (1990). Nicht zum Leben geboren: Trauerarbeiten nach dem Verlust meiner Kinder. Frankfurt am Main: Fischer-Taschenbuch Verlag.
- Heinemann, Elizabeth (2014). Ghostbelly. The Feminist Press at CUNY.
- Hemmerich, Fritz Helmut (2001). In den Tod geboren. Ein Weg für Eltern und Helfer bei Fehlgeburt, Abbruch, Totgeburt. Hygias Verlag.
- Herold, Sabine (Hrsg.) (2011). Bin kaum da, muss schon fort. Eltern fehl- und totgeborener Kinder berichten von ihren Erfahrungen. Moers: Brendow.
- Hillebrand, Petra (2009). Flieg, kleiner Schmetterling. Thyrolia.
- Himmelrich, Nathalie (2015). Trauernde Eltern – Wie ein Paar den Verlust eines Kindes überlebt. Reach for the sky.
- Himmelrich, Nathalie (2018). Das erste Jahr nach dem Verlust meines Kindes überleben. Persönliche Geschichten von trauernden Eltern. Reach for the sky.
- Hoffmann, Petra (2014). Schwangerschaftsabbruch: statistische, medizinische, juristische, soziologische und psychologische Aspekte. Herbolzheim: Centaurus Verlag & Media.
- Horn Ute (2017). Leise wie ein Schmetterling. Abschied vom fehlgeborenen Kind. Hänssler Verlag.
- Jakob, Anna/Fran, Sigrid/Lenzen, Klara (2008). Tief im Herzen und fest an der Hand. Sachbuch, Books on Demand.
- Kachler, Roland (2013). Gemeinsam trauern – gemeinsam weiter lieben: Das Paarbuch für trauernde Eltern. Kreuz-Verlag.
- Kacchler, Roland (2018). Meine Trauer wird dich finden. Ein neuer Ansatz in der Trauerarbeit. Herder-Verlag.
- Kast, Verena (2009). Zeit der Trauer. Psychische Phasen der Trauer werden beschrieben. Kreuz-Verlag.
- Killinger, Petra Franziska (2012). Schmetterlingsflüstern: Wenn die Kinderseele heimkehrt. Herder-Verlag.
- Kißgen, Rüdiger/ Heinen, Norbert (Hrsg.). (2014). Trennung, Tod und Trauer in den ersten Lebensjahren. Stuttgart: Klett-Cotta.
- Körner-Armbruster, Angela (2005). Totgeburt weiblich – Ein Abschied ohne Begrüßung. Trauern – Trösten – Leben. Attempto Verlag.
- Künzer-Riebel, Barbara/Lutz, Gottfried (2011). Nur ein Hauch von Leben. Eltern berichten vom Tod ihres Babys und von der Zeit ihrer Trauer. Kaufmann Ernst Verlag.
- Lisa (2005). Zum Sterben geboren. Eine betroffene Mutter berichtet. Projekte Verlag.
- Lothrop, Hannah (2016). Gute Hoffnung, jähes Ende. Fehlgeburt, Totgeburt und Verluste in der frühen Lebenszeit. Kösel.
- Martin Barbara und Martin (2014). Fest im Herzen lebt ihr weiter. Wie wir drei Kinder verloren und den Kampf und die Würde gewannen. Ein Ratgeber für Eltern von Sternenkindern. Adeo-Verlag.
- Neufeld, Regina (2019). Viel zu kurz und doch für immer. Was wir durch den Tod unseres Kindes über uns, das Leben und Gott gelernt haben. Gerth Medien.
- Nijis, Michaela. (1999). Trauern hat seine Zeit: Abschiedsrituale beim frühen Tod des Kindes. Göttingen: Verlag für angewandte Psychologie.
- Noack, Gabriele (2016). Mein Glück kennt nicht nur helle Tage. Wie mein behindertes Kind mir beibrachte, die Welt mit anderen Augen zu sehen. Bastei Lübbe.
- Paul, Chris (2013). Keine Angst vor fremden Tränen. Gütersloher Verlagshaus
- Reif, Anja (2013): Fehlgeburt – Und dann…: Wieder nicht mehr guter Hoffnung. Books in demand.
- Rihm, Dominik/Rihm, Melanie (2008). Die vergessene Trauer der Väter. Books on Demand Verlag.
- Romano, Amina (2015). Tränenreich zurück zur guten Hoffnung – Eine Sternenkindmama sucht das Glück. Edition Friedenburg.
- Schadt, Kathrin (2014). Lilium Rebellum. Horlemann.
- Schäfer, Klaus (2008). Ein Stern, der nicht leuchten konnte. Das Buch für Eltern, deren Kind früh verstarb. Books on Demand GmbH.
- Schäufler, Nicole (2014). Gestern war ich noch schwanger – Ein Bilderbuch für Frauen, die ihr Kind in der Schwangerschaft verloren haben. Edition Riedenburg Verlag.
- Scheuring, Herbert (2007). Mit der Trauer leben: Von Abschied und Neubeginn. Echter Verlag.
- Schneider, Holm (2014). “Was soll aus diesem Kind bloß werden?”: 7 Lebensläufe von Menschen mit Down-Syndrom. Neufeld Verlag.
- Schwikart, Georg/Girndt, Jan (2013). Aus der Tiefe. Ein Trostbuch für verwaiste Eltern. Gütersloher Verlagshaus.
- Schwinger, Eberhard/Dudenhausen, Joachim W. (Hrsg.) (2007). Menschen mit Down-Syndrom – Genetik, Klinik, therapeutische Hilfen. München: Urban & Vogel.
- Sohlmann, Sigrid (2009). Behinderung bei Kindern und Jugendlichen. Hilfe für Eltern, Therapeuten und Pädagogen. facultas-Verlag.
- Stammer, Heike/Verres, Rolf/Wischmann, Tewes. (2004). Paarberatung und –therapie bei unerfülltem Kinderwunsch. Göttingen/Bern: Hogrefe.
- Stray-Gundersen, Karen (2008). Babys mit Down-Syndrom: Erstinformationen für Eltern und alle anderen Interessierten. G&S Verlag.
- Toth, Bettina (Hrsg.). (2017). Fehlgeburten, Frühgeburten, Totgeburten: Ursachen, Prävention und Therapie. Berlin, Heidelberg: Springer.
- Trümpy-Birkeland (2014). Sternenkind – Wie Till seinen Himmel fand. Wörterseh Verlag.
- Voggenhuber, Pascale (2020). Kinder in der geistigen Welt. Giger Verlag.
- Waibel, Sylke (1997). Wiederholte Fehlgeburten: Ursachen und therapeutische Konsequenzen. Stuttgart: Hippokrates-Verlag.
- Weiß, Nina (2020). PhantomEltern – Die Reise mit unserem Sonntagswunder. Verlagsdruckerei Schmidt, https://www.verlagsdruckerei-schmidt.de/produkt/die-phantomeltern/
- Wiedemann, Sandra (2014). Am Ende aller guten Hoffnung – Sterbehilfe im Mutterleib? Erfahrungsbericht zum Thema Schwangerschaftsabbruch. Edition Riedenburg.
- Willner, Hans (1998). Die Reaktion von Männern auf den Spontanabort ihrer Partnerin: eine Vergleichsuntersuchung; Ergebnisse einer 12-monatigen Längsschnittstudie. In: Theorie und Forschung. Psychologie. Regensburg: Roderer.
- Wolter, Heike (2012). Meine Folgeschwangerschaft – Begleitbuch für Schwangere, ihre Partner und Fachpersonen nach Fehlgeburt, stiller Geburt oder Neugeborenentod. Edition Riedenburg E.U..
- Wolter, Heike (2013). Mit Liebe berühren – Erinnerungsalbum nach einem Schwangerschaftsabbruch. Verlag Edition Riedenburg.
- Wolter Heike (2015). Mein unsichtbares Kind – Begleitbuch für Frauen, Angehörige und Fachpersonen vor und nach einem Schwangerschaftsabbruch. Edition Riedenburg E.U..
- Wolter, Heike (2017). Mein Sternenkind – Begleitbuch für Eltern, Angehörige und Fachpersonen nach Fehlgeburt, stiller Geburt oder Neugeborenentod. Verlag Edition Riedenburg.
- Zehbotsen, Birgit (2013). Sternenkinder: Wenn eine Schwangerschaft zu früh endet. Südwest-Verlag.
Mit Kindern über den Tod reden
- Ennulat, Gertrud (2015). Kinder trauern anders: Wie wir sie einfühlsam und richtig begleiten. Herder.
- Erlbruch, Wolf (2007). Ente, Tod und Tulpe. Verlag Antje Kunstmann.
- Farm, Maria (2014). Wie lange dauert Traurigsein? Ein Buch für alle, die jemanden verloren haben. Oettinger-Verlag.
- Franz, Margit (2008). Tabuthema Trauerarbeit: Kinder begleiten bei Abschied, Verlust und Tod. Taschenbuch, Don Bosco Medien.
- Geisler, Dagmar (2018). Was mach ich nur mit meiner Trauer? München: Loewe Verlag.
- Herleth, Verena (2016). Vergebliches Warten. Familie Vogel und der Abschied für immer. Edition Riedenburg.
- Herteux, Andreas (2016). Das Sternenkind und der Rabe. Erich von Werner Verlag.
- Hinderer, Petra/Kroht, Martina (2005). Kinder bei Tod und Trauer begleiten: Konkrete Hilfestellungen in Trauersituationen für Kindergarten, Grundschule und zu Hause. Taschenbuch, Ökotopia Verlag.
- Hosse-Dolega (2016). Sternleins Reise. Trauerbegleitung Vergissmeinnicht.
- Jeremies, Christian und Fabian (2017). Wie mag`s denn wohl im Himmel sein? Freiburg im Breisgau: Herder Verlag.
- Kachler, Roland (2017). Wie ist das mit der Trauer? Stuttgart: Gabriel Verlag.
- Kaldhol, Marit (1987). Abschied von Rune. Ellermann Verlag.
- Loyal Sabrina/Hirsch Ulrike (2015). Engelchens Besuch. Wenn Engel lieber zu Hause bleiben. Lebensweichen Verlag.
- Meyer, Doris (2016). Sternenschwester. Ein Buch für Geschwister und Eltern von tot geborenenen Kindern. Frankfurt am Main: Mabuse Verlag.
- Nilsson, Ulf/Eriksson, Eva (2016). Die besten Beerdigungen der Welt. Verlag Beltz & Gelberg.
- Schadt, Kathrin (2014). Der verlorene Stern. Schaltzeit Verlag.
- Selle, Barbara/Simon, Annette (2003). Der geborgte Stern.
- Stalfelt, Pernilla (2018). Und was kommt dann? – Das Kinderbuch vom Tod. Moritz Verlag.
- Tausch-Flammer, Daniela/Bickel, Lis (2012). Wenn Kinder nach dem Sterben fragen: Ein Begleitbuch für Kinder, Eltern und Erzieher. Herder Verlag.
- Wiegel, Stefanie (2016). Für immer in meinem Herzen: Das Trauer- und Erinnerungsalbum für Kinder. Patmos-Verlag.
- Wolter, Heike (2014). Lilly ist ein Sternenkind: Das Kindersachbuch zum Thema verwaiste Geschwister. Broschiert, Edition Riedenburg Verlag
- Wolter, Heike (2012). Erinnerungen sind kleine Sterne – Erinnerungsalbum für verwaiste Geschwister. Edition Riedenburg Verlag.
Definition medizinischer Fachbegriffe
Abortus immens | Bezeichnung für eine drohende Fehlgeburt. Bei Frauen mit vaginaler Blutung/Unterbauchschmerzen in der Frühschwangerschaft, aber ohne andere Schwangerschaftsprobleme wird die Diagnose Abortus imminens (drohende Fehlgeburt) gestellt. Der Gebärmutterhalskanal ist geschlossen und die Gebärmutter ist der Größe der Schwangerschaft entsprechend. Im Ultraschall kann eine Embryoanlage festgestellt werden. Falls die Schwangerschaft alt genug ist, kann auch eine Herzaktion beim sich entwickelten Embryo festgestellt werden. In den meisten Fällen von drohender Fehlgeburt hört die Blutung nach einigen Tagen wieder auf und die Schwangerschaft kann ohne Schwierigkeiten fortgesetzt werden. In seltenen Fällen kann die Blutung stärker werden und zu einer wirklichen Fehlgeburt führen. |
Abortus im Gange | Dies bezeichnet ein Zustandsbild, bei dem die Fehlgeburt nicht mehr aufgehalten werden kann. Der Gebärmutterhals ist eröffnet, die Blutung stark, Bauchkrämpfe sind meistens vorhanden. Abortus incompletus (inkomplette Fehlgeburt) Eine inkomplette Fehlgeburt liegt dann vor, wenn bereits das meiste Schwangerschaftsgewebe ausgestoßen wurde, jedoch ein Teil in der Gebärmutter verblieben ist. Typischerweise wurde der Embryo bzw. der Fötus ausgestoßen aber Teile des Mutterkuchens sind noch in der Gebärmutter. |
Abortus completus | Falls eine Schwangerschaft komplett aus der Gebärmutter ausgestoßen wird und keine Reste in der Gebärmutter verbleiben, wird dies als komplette Fehlgeburt bezeichnet. Üblicherweise passiert dies lediglich vor der 12. Schwangerschaftswoche. Nach der Fehlgeburt kann es trotzdem zu Blutungsepisoden und Unterbauchschmerzen kommen, die jedoch ohne weitere medizinischer Intervention wieder aufhören. Eine Ultraschallunterschung bestätigt die klinische Diagnose. |
Abortus Habitualis | Die wiederholte Fehlgeburt wird als spontane Fehlgeburt vor der 20. Schwangerschaftswoche bei drei oder mehr aufeinander folgenden Schwangerschaften von demselben Partner definiert. Das Bild der wiederholten Fehlgeburt findet sich bei 0,5 bis 2% aller klinischen Schwangerschaften. Falls eine Ursache für wiederholte Fehlgeburten gefunden wird kann diese in den meisten Fällen entweder durch eine Operation oder durch medikamentöse Therapieverfahren behoben werden. Bei 50 aller betroffenen Patientinnen lässt sich keine unmittelbare Ursache für die wiederholten Fehlgeburten finden. Bei diesen Patientinnen kann eine empirische Therapie trotzdem zu einer Erhöhung der Lebendgeburtenrate führen. |
Amniozentese | vorgeburtliche Untersuchungsmethode durch welche genetische, insbesondere chromosomal, bedingte Erkrankungen des Ungeborenen erkannt werden können. Dabei wird mit einer Punktionsnadel wird eine geringe Menge an Fruchtwasser aus der Fruchtblase entnommen. |
Anenzephalie | bezeichnet das teilweise oder vollständige Fehlen des Großhirns und des knöchernen Schädeldachs (Neuralrohrdefekt). |
Ausschabung | bezeichnet die Abschabung von Gewebe der Gebärmutter (frz.: curettage). |
Chorionzottenbiopsie | vorgeburtliche Untersuchungsmethode durch welche genetische Erkrankungen des Ungeborenen erkannt werden können. Sie kann, früher als die Amniozentese, bereits ab der 6. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden. Dabei werden Zellen mit einer Punktionsnadel aus dem Mutterkuchen entnommen. Das Zellmaterial ist genetisch identisch mit dem des Ungeborenen. |
Chromosomenanalyse | hierbei werden alle vorhandenen Chromosomen in Anzahl und Struktur auf Veränderungen überprüft. |
DNS/DNA | Deoxyribonuclein acid (DNA)/Desoxyribonukleinsäure bezeichnet den Träger der Erbinformation der Gene in den Zellen |
Down-Syndrom | auch als Trisomie-21 bekannt. Dabei können sich besondere Veränderungen des Aussehens, verzögerte Entwicklung, verminderte geistige Fähigkeiten und Fehlbildungen innerer Organe zeigen. |
Embryo | Bezeichnung des Ungeborenen bis zur 12 Schwangerschaftswoche |
Fehlgeburt | Eine Fehlgeburt ist eine Schwangerschaft, die vor der Entwicklung eines lebensfähigen Embryos bzw. Fetus endet. Eine Fehlgeburt in der Frühschwangerschaft ist ein häufiges Ereignis. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass 10-20% aller Schwangerschaften in einer Fehlgeburt vor der 20. Schwangerschaftswoche enden. 80% dieser Fehlgeburten passieren in den ersten 12 Schwangerschaftswochen. Das Gewicht des Kindes beträgt bei der Geburt weniger als 500g beträgt und es gibt keine Lebenszeichen, z.B. in Form einer pulsierenden Nabelschnur, eines Herzschlags oder eines Atemzugs, bei der Geburt (§ 31 (3) Personenstandgesetz). |
Fetus/Fötus | Bezeichnung des Ungeborenen ab der 9. Schwangerschaftswoche bis zur Geburt |
Fetozid | bezeichnet die aktive Beendigung des Lebens eines Ungeborenen |
Fristenregelung | Ein Schwangerschaftsabbruch bist zur 12. Woche nach der Empfängnis rechtswidrig. Wenn vor dem Eingriff eine Beratung bei einer anerkannten Schwangerenkonfliktberatungsstelle stattgefunden hat und eine mindestens dreitägige Bedenkzeit eingehalten wurde, bleibt dies straffrei. |
Gendiagnostik | bezeichnet eine molekularbiologische Untersuchungsmethode bei der Teile der DNS/DNA auf erbliche Veränderungen untersucht werden (auch Genanalyse oder „Gentest“) |
hereditär | lat.: erblich |
Humangenetik | Teilgebiet der Genetik. Befasst sich mit dem Erbgut und der Erscheinung der Erblichkeit. |
Missed Abortion | In manchen Fällen kommt es vor, dass sich eine Schwangerschaft anfänglich scheinbar normal entwickelt und bereits eine Embryonalanlage im Ultraschall festgestellt werden kann, und dann der Embryo abstirbt. In diesen Fällen spricht man von einem missed abortion oder einer verhaltenen Fehlgeburt. Das Ultraschallbild ist charakteristisch, man sieht einen Embryo ohne Herzaktion. |
Obduktion | Untersuchungsmethode bei welcher der menschliche Leichnam geöffnet wird. |
pathologisch | krankhaft |
Pränataldiagostik | Untersuchung des Ungeborenen auf genetische Veränderungen, Krankheiten oder Fehlbildungen |
Prostaglandine | Medikament zur Einleitung der Geburt (Zäpfchen, Gel) |
Septische Fehlgeburt | Manche schwangere Frau mit einer Fehlgeburt entwickeln eine Infektion in der Gebärmutter. Dies wird als septischer Abort bezeichnet. Symptome beinhalten Fieber, Schüttelfrost, Unwohlsein, abdominale Schmerzen, vaginale Blutung und vaginaler Ausfluss. |
Spina bifida | dabei sind die Wirbelkörper nicht vollständig geschlossen (Neuralrohrdefekt). Der sogenannte „offene Rücken“ ist eine schwere Ausprägung des Defekts bei dem das kindliche Nervengewebe freigelegt ist. |
Trisomie 18 | Ursache des Edwards-Syndrom. Das Chromosom Nr. 18 ist anstatt zweimal dreimal vorhanden. Besondere Kennzeichen dieser chromosomalen Veränderung ist die große Anzahl verschiedener körperlicher Fehlbildungen und eine geringe Überlebenszeit nach der Geburt. |
Trisomie 21 | Ursache des Down-Syndroms. Das Chromosom Nr. 21 ist anstatt zweimal dreimal vorhanden |
Der Umgang mit Sterneneltern – Tipps für Angehörige
Der Verlust eines Kindes ist für Eltern ein kaum zu überwindendes Schicksal, es ist ein Schock, der sich tief im Herzen eingräbt und für immer Spuren dort hinterlässt. Für Außenstehende und Angehörige ist es mitunter kaum zu ertragen mit ansehen zu müssen, wie ihre Liebsten unter dem Verlust leiden. Und selbst für sie ist der Verlust nur schwer zu verkraften, schließlich verlieren Oma und Opa ihr Enkelkind, die Geschwister ihr lang ersehntes Schwesterchen oder Brüderchen, Tanten und Onkeln verlieren ihre Neffen und Nichten, auf die sich doch die ganze Familie so gefreut hat.
Daher ist es bei der Trauerarbeit enorm wichtig, alle Angehörigen mit ins Boot zu holen. Zwar muss jeder für sich selbst trauern und einen Weg finden, das Erlebte zu verarbeiten, doch der Zusammenhalt der Familienangehörigen, der engsten Freunde und Bekannte kann in dieser schweren Zeit Wunder bewirken. Doch was tun, wenn man erfährt, dass jemand aus dem nahen Umfeld nun Sternenmama bzw. Sternenpapa ist? Außenstehenden fällt es oft schwer, die richtigen Worte zu finden, oder wissen nicht, wie sie am besten helfen können.
Wir haben ein paar Punkte zusammengestellt, die zur Orientierung dienen sollen. Wir hoffen, ein wenig Licht ins Ungewisse zu bringen, und die Trauerarbeit dadurch ein wenig zu erleichtern.
„Freunde sind wie Sterne, wenn es dunkel wird leuchten sie besonders hell.“
- Zuhören ohne zu werten, ohne zu urteilen, zuhören ohne gut gemeinte Ratschläge zu erteilen.
- Fragen, was man gutes tun kann, was braucht die Person in diesem Moment, wobei kann man sie unterstützen (beim Einkaufen, Essen zubereiten, im Haushalt, Organisatorisches, ect.).
- Das Kind hat einen Namen, nehmt es in der Mitte der Familie, der Angehörigen auf, denn es gehört genauso dazu wie jedes andere Kind.
- Trauer braucht Zeit und hört nie auf, sie verändert sich nur. Daher ist es wichtig, keine Erwartungen an die Trauernden zu stellen. Auch nach 1, 5, oder 10 Jahren schmerzt der Verlust noch immer.
- Sterneneltern verändern sich, sie sind in der Tiefe der Trauer oft kraftlos und haben eventuell nicht mehr so viel Energie und Lebensfreude wie früher einmal. Auch dieser Zustand soll liebevoll angenommen werden.
- Sterneneltern fällt der Umgang mit anderen Kindern und Neugeborenen oft schwer, hier ist Verständnis und Respekt besonders wichtig.
- Es ist heilsam, über die eigenen Sternenkinder zu sprechen. Fragt nach „möchtest du mir von deinem Kind erzählen?“. Wenn Angehörige dem Thema ausweichen, fühlen sich Sterneneltern oft isoliert und einsam.
- Vermeidet Floskeln wie „ihr seid ja noch jung“, „Zeit heilt alle Wunden“, „besser als ein krankes Kind“, und und und. Falls es schwerfällt, die richtigen Worte zu wählen, sollte man schweigen und einfach nur zuhören.
„In schwierigen Zeiten haben wir die Gelegenheit, innere Stärke zu entwickeln.“
Auch Angehörigen, Freunden und Bekannten wird durch dieses schwere Schicksal die Chance gegeben, innere Stärke zu entwickeln und die Beziehung zu den Sterneneltern auf eine neue Art zu lernen und auf einer tieferen Ebene zu festigen.