Wichtige Neuerungen im Mutterschutz ab Juni 2025 – Ein „Sieg der Menschlichkeit“

Ab dem 1. Juni 2025 treten im Mutterschutzgesetz wichtige Änderungen in Kraft, die Frauen nach einer Fehlgeburt besser absichern und Arbeitgebern mehr Klarheit verschaffen. Diese Neuregelungen sind das Ergebnis eines langen und engagierten Einsatzes vieler Beteiligter.

Gestaffelte Mutterschutzfristen bei Fehlgeburten

Zukünftig gibt es gestaffelte Mutterschutzfristen für Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden – abhängig vom Zeitpunkt der Schwangerschaft:

  • Ab der 13. Schwangerschaftswoche: 2 Wochen Mutterschutz
  • Ab der 17. Schwangerschaftswoche: 6 Wochen Mutterschutz
  • Ab der 20. Schwangerschaftswoche: 8 Wochen Mutterschutz

Bei einer Totgeburt ab der 24. Schwangerschaftswoche bleibt die Schutzfrist unverändert bei 14 Wochen.

Freiwilligkeit der Schutzfristen

Grundsätzlich können Frauen selbst entscheiden, ob sie die ihnen zustehende Schutzfrist in Anspruch nehmen oder früher wieder arbeiten möchten. Eine Ausnahme bildet hier die Schutzfrist nach einer Totgeburt: In diesem Fall sind zwei Wochen Mutterschutz zwingend.

Anspruch auf Mutterschaftsleistungen

Während dieser Schutzfristen erhalten Frauen Mutterschaftsleistungen, deren Dauer sich nach der jeweiligen Schutzfrist richtet. Arbeitgeber können sich die Kosten für den Mutterschutz über das sogenannte Umlageverfahren U2 erstatten lassen.

Erweiterter Kündigungsschutz

Frauen, die nach der 12. Schwangerschaftswangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, sind für vier Monate besonders vor einer Kündigung geschützt.


Ein Herzliches Danke für den Einsatz

Diese Anpassungen im Mutterschutzgesetz sind nicht zuletzt dem Engagement vieler zu verdanken. Ein besonderer Dank gilt der SPD und der CDU im saarländischen Landtag, die diesen wichtigen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht und die Initiative der saarländischen Landesregierung auf Bundesebene mitgetragen haben.

Von Herzen DANKE geht an Natascha Sagorski, die mit ihrer unermüdlichen Arbeit und dem Start einer Petition maßgeblich für den gestaffelten Mutterschutz gekämpft hat. Ihr Einsatz hat maßgeblich dazu beigetragen, dieses wichtige Thema in den Fokus zu rücken.

Auch Herrn Prof. Dr. Loth, Vorstand der IKK Südwest, gebührt unser tiefer Dank. Er stand von Beginn an hinter dem gestaffelten Mutterschutz und setzte sich konsequent für die Rechte vieler Frauen ein.

Bereits zum Zeitpunkt des Beschlusses äußerte sich Sandra Kern vom Verein Sterneneltern Saarland e.V. positiv und bezeichnete den ausgeweiteten Mutterschutz als „Sieg der Menschlichkeit“. Sie betonte, dass dies eine „Anerkennung der realen Belastungen ist, die Frauen nach einer Fehlgeburt erleben“ und den betroffenen Frauen die notwendige Zeit für Trauer und Heilung ermögliche.

Diese neuen Regelungen stärken die Rechte und den Schutz von Frauen in einer schwierigen Situation und erleichtern gleichzeitig durch klare Regelungen die Handhabung für Arbeitgeber.