Liebe Sterneneltern,

durch die Änderung der Personenstandsverordnung ist die Situation bzgl. des Bezugs von Mutterschutzleistungen zum Teil immer noch unklar. Mütter, deren Kinder nach dem 01.11.2018 und ab der 24. Schwangerschaftswoche (23+0) mit einem Geburtsgewicht unter 500g auf die Welt kommen, bekommen teilweise auch heute noch die Information, dass sie keinen Mutterschutz erhalten.

Nach einem Schwangerschaftsabbruch, auch wenn er medizinisch begründet ist, würde laut Leitfaden des Bundesministeriums Familie, Senioren, Frauen und Jugend, kein Anspruch auf Mutterschaftsleistungen bestehen. Dies widerspricht einem Urteil vom Bundesarbeitsgericht vom 15.12.2005, bei dem einer Mutter nach einem solchen medizinisch indizierten Schwangerschaftsabbruch Mutterschutz zugestanden wurde und eine vorher ausgesprochene Kündigung als unzulässig erklärt wurde.

Jetzt benötigen wir Eure Unterstützung bzw. Erfahrungen, um in Zukunft anzuregen, dass das Gesetz und der damit verbundene Leitfaden zum Mutterschutz deutlicher formuliert wird.

Auf diese Weise möchten wir erreichen, dass betroffene Eltern zukünftig in dieser schwierigen Situation, rechtsklarheit haben und Mutterschutz ohne Streitigkeiten erhalten.

Bitte teilt diesen Post fleißig und nehmt an unserer Umfrage teil, um herauszufinden, wie die Rechtslage in einer solchen Situation von den Krankenkassen und Ärzten ausgelegt wurde.

Hier geht’s zur Umfrage!

Links:

Leitfaden Mutterschutz Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

https://www.bmfsfj.de/blob/94398/b235a06e6fa9ece3d1a6effbc5a510ee/mutterschutzgesetz-data.pdf

Gerichtsurteil BAG vom 15.12.2005

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BAG&Datum=15.12.2005&Aktenzeichen=2%20AZR%20462/04