Der Verein Sterneneltern Saarland gründete sich aus eigener Betroffenheit 2018. Er unterstützt betroffene Familien in Selbsthilfegruppen im Umgang mit der Trauer, begleitet Eltern vor, während und nach der Entbindung eines Sternenkindes und leistet Aufklärungsarbeit bei Krankenhäusern, medizinischem Fachpersonal und Bestattern.
Als erstes gemeinsames Projekt steht eine Gesetzesänderung auf dem Plan. Zurzeit stehe Frauen nach Fehlgeburten, also Geburten, bei denen Babys keine Lebensmerkmale gezeigt haben, deren Gewicht weniger als 500 Gramm betrug, und die Geburt vor der 24. Schwangerschaftswoche erfolgte, kein Mutterschutz zu, erklärt Kern. Auch der Änderungsvorschlag der neuen Bundesregierung, der die 20. Schwangerschaftswoche als Grenze vorsieht, sei unzureichend, betont sie. „All den Frauen, die bereits in der 19. Woche oder früher eine Fehlgeburt hatten, steht weiterhin kein Mutterschutz zu. Das bedeutet, dass Frauen, die wochen- und monatelang ihr Kind unter dem Herzen getragen haben, weiterhin kein Anrecht auf Mutterschutz haben“, erzählt Kern.
Sie weist darauf hin, dass eine Krankschreibung der Frauen nach einer Fehlgeburt damit alleine im Ermessen des betreuenden Arztes liege und nicht automatisch erfolge, sondern oft nur auf Nachfrage und Bitten. Dieser Umstand stelle nicht selten eine zusätzliche Belastung für die oftmals traumatisierten Frauen dar, berichtet Sandra Kern weiter. Auch das psychologische Element, dass eine Frau, die ihr ungeborenes Kind verliert, nicht als Mutter (der Mutterschutz zusteht) gewertet wird, spiele für viele Frauen eine große Rolle.
Ein Angebot des gestaffelten Mutterschutzes für Frauen nach Fehlgeburten wäre ein großer Fortschritt, der betroffenen Frauen Zeit gibt, das Erlebte zu verarbeiten und ihnen einen Schutz bietet, der ihnen zusteht, denn „Geburt ist Geburt, unabhängig von der Schwangerschaftswoche“, sagt Kern weiter.
Natascha Sagorski aus Unterföring, die ihr Kind in der Frühschwangerschaft verlor, hat deshalb eine Petition an den Deutschen Bundestag gerichtet, die eine Gesetzesänderung bewirken soll.
Die Petition kann online auf https://www.openpetition.de/petition/unterzeichner/gestaffelter-mutterschutz-nachfehlgeburten unterstützt werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, den Verein Sterneneltern zu kontaktieren und die Unterschrift vor Ort zu leisten. Hierzu ist eine Terminabsprache erforderlich.
Weitere Infos zum Verein Sterneneltern gibt es online auf www.sternenelternsaarland.de, unter Tel. (01 60) 5 67 66 84 oder per E-Mail an verein@sternenelternsaarland.de.